Wie ist das Studierendenwerk Aachen organisiert? Öffentlich-rechtlich. Sozial und fair. Klar und transparent.

Das Studierendenwerk Aachen ist eine öffentlich-rechtliche Institution mit dem gesetzlichen Auftrag, Studierende in Aachen und Jülich sozial zu unterstützen und faire Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium zu schaffen. Unsere Organisation vereint verschiedene Bereiche – von Hochschulgastronomie und Wohnen über Studienfinanzierung bis hin zu Kinderbetreuung und Beratung.

Klare Zuständigkeiten, transparente Abläufe und ein gut vernetztes Team sorgen dafür, dass unsere Services verlässlich funktionieren und Studierende jederzeit eine kompetente Anlaufstelle haben. Wir arbeiten eng mit den Hochschulen und weiteren Partnern zusammen, um unsere Angebote kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Aachen

Mit der Neufassung des Studierendenwerksgesetzes vom 3. September 2004 gibt es als Gremium nur noch den Verwaltungsrat, der neben dem Geschäftsführer Organcharakter besitzt.

Der Verwaltungsrat besteht aus neun Mitgliedern:

Dr. Swantje Eibach-Danzeglocke
Verwaltungsratsvorsitzende

Kübra Cinar
Stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende

Studentische Mitglieder

  • Kübra Cinar (RWTH Aachen, stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats)
  • Simon Roß (RWTH Aachen)
  • Joshua Derbitz (RWTH Aachen)
  • Stefanie Weinberg (FH Aachen)

Beschäftigtenvertretung des Studierendenwerks Aachen

  • Vera Seidel
  • Sarah Reisenauer

Sachkundige Vertretung des öffentlichen Lebens
Dr. Swantje Eibach-Danzeglocke (Vorsitzende des Verwaltungsrats)

Vertretung aus dem Rektorat einer Hochschule
Professor Dr. Ulrich Rüdiger (Rektor RWTH Aachen)

Weiteres Mitglied einer Hochschule
Professor Dr. Frank Hartung (Mitglied der FH Aachen)

Finanzierung

Das Studierendenwerk verfügt über vier Einnahmequellen, um die vielschichtigen Aufgabestellungen zu erfüllen. Das sind in erster Linie die Umsatzerlöse mit einem Anteil von rund 58 Prozent. Die Sozialbeiträge der Studierenden an den Aachener Hochschulen und die Zuschüsse des Landes sind mit jeweils einem Anteil von etwa 20 Prozent der Gesamtleistung die zweitwichtigsten Einnahmequellen. Der Sozialbeitrag beträgt pro Semester und Student 108 Euro. Dann folgt der vom Land Nordrhein-Westfalen bereitgestellte Festbetrag mit 10,9 Prozent. Der Anteil sonstiger Erträge beläuft sich auf circa zwei Prozent.

Streitbeilegungsverfahren

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz fordert jedoch, dass wir trotzdem auf eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. , Straßburger Str. 8,  77694 Kehl,

Dokumente des Studierendenwerks Aachen zum Download