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Studienfinanzierung Konto leer, Kopf voller Pläne? Passt.

Dein Studium sollte nicht am Geld scheitern. Auch wenn derzeit keine Studiengebühren anfallen, bleibt das Leben als Student eine kostspielige Angelegenheit: Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und Freizeitaktivitäten – da kommt einiges im Monat zusammen. Besonders schwierig wird es, wenn der finanzielle Rückhalt von zuhause fehlt.

In diesem Fall kannst du bei uns BAföG und die Studienstarthilfe beantragen. Wir prüfen sorgfältig, ob du Anspruch auf diese Leistungen hast, und gestalten die Antragstellung so unkompliziert wie möglich. Unsere Beratung ist persönlich, verständlich und beginnt bereits vor deinem Studienstart.

BAföG

Das dicke „B“ in der Studienfinanzierung

Der Bund zahlt Studierenden BAföG, wenn das Geld von zu Hause die Lebenshaltungskosten nicht deckt. Diese Unterstützung erlaubt dir, dein Studium finanziell allein zu stemmen – unabhängig von der wirtschaftlichen Lage deiner Familie. Der große Vorteil: Du musst später nur die Hälfte des BAföG zurückzahlen. Die andere Hälfte ist ein zinsfreies Darlehen.

Studienstarthilfe

Dein Kickstart ins Studium

Finanzieller Engpass zum Studienstart? Die Studienstarthilfe hilft Erstsemestern aus einkommensschwachen Haushalten schnell und unkompliziert. Du kannst die Förderung beantragen, um erste akute Belastungen abzufedern.

Jobbörse vermittelt

BAföG allein reicht nicht? Hier gibt’s Jobs.

Ob kurzfristige Aushilfe oder längerfristiges Arbeitsverhältnis – in unserer Jobbörse findest du unter anderem passende Nebenjobs, die sich mit dem Studium vereinbaren lassen. Für mehr finanziellen Spielraum und praktische Erfahrung.

DAKA-Darlehen

Zinsen? Fast keine.

Das DAKA-Darlehen der Studierendenwerke NRW hilft, finanzielle Notlagen im Studium zu überbrücken – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Zinsgünstig, flexibel und sozial ausgerichtet.

Häufige Fragen

Ja. Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Aachen ist für BAföG in Aachen und Jülich zuständig.

So früh wie möglich, am besten direkt nach der Zulassung. BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt.

Die Studienstarthilfe ist ein zusätzlicher finanzieller Zuschuss für Studienanfänger*innen aus einkommensschwachen Familien.

Ein zinsgünstiges Darlehen des Studierendenwerks, das kurzfristige finanzielle Engpässe im Studium überbrücken kann.

Ja. Auch Nicht-EU-Studierende können sich beraten lassen und z. B. Notfallhilfen oder Stipendien in Anspruch nehmen.

In der BAföG- und Sozialberatung des Studierendenwerks – online, telefonisch oder vor Ort.

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