Studienstarthilfe Finanzspritze für Erstis
Ziel der Studienstarthilfe ist es, anfängliche Engpässe bei Beginn des Studiums zu meistern. Das Geld wird wie das BAföG vom Bund gezahlt und ist für Ausgaben gedacht, die mit dem Studienstart verbunden sind, wie zum Beispiel für den Semesterbeitrag, die Mietkaution oder ein Notebook. Den Antrag kannst du nur digital stellen: bafoeg-digital.de
Die Studienstarthilfe kannst du einmalig und unabhängig vom BAföG beantragen. Sie wird nicht auf das BAföG angerechnet. Stelle deinen Antrag spätestens innerhalb der ersten zwei Monate nach Studienbeginn.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Einmalig 1.000 € – als Zuschuss, muss nicht zurückgezahlt werden.
- Unabhängig vom BAföG – kann zusätzlich beantragt werden und wird nicht angerechnet.
- Für Erstsemester aus einkommensschwachen Haushalten.
Wer kann die Studienstarthilfe beantragen?
Du erfüllst die Voraussetzungen, wenn Du:
- unter 25 bist,
- erstmals in einem Vollzeitstudiengang immatrikuliert bist,
- erstmalig an einer Hochschule in Deutschland oder in einem Staat der EU oder der Schweiz eingeschrieben bist und
- im Monat vor Studienbeginn eine der folgenden Sozialleistungen erhalten hast: Wohngeld, Kinderzuschlag (kein Kindergeld), Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII oder XIV) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.