Studienstarthilfe Finanzspritze für Erstis

Ziel der Studienstarthilfe ist es, anfängliche Engpässe bei Beginn des Studiums zu meistern. Das Geld wird wie das BAföG vom Bund gezahlt und ist für Ausgaben gedacht, die mit dem Studienstart verbunden sind, wie zum Beispiel für den Semesterbeitrag, die Mietkaution oder ein Notebook. Den Antrag kannst du nur digital stellen: bafoeg-digital.de

Die Studienstarthilfe kannst du einmalig und unabhängig vom BAföG beantragen. Sie wird nicht auf das BAföG angerechnet. Stelle deinen Antrag spätestens innerhalb der ersten zwei Monate nach Studienbeginn.

Das Wichtigste auf einen Blick

Wer kann die Studienstarthilfe beantragen?

Du erfüllst die Voraussetzungen, wenn Du: