Wie funktioniert das mit dem BAföG? Finanzielle Unterstützung von Vater Staat.
BAföG unterstützt Schüler*innen und Studierende dabei, ihre Ausbildung unabhängig von der finanziellen Situation der Familie zu finanzieren. Die Förderung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und einem zinsfreien Darlehen, das später anteilig zurückgeführt wird. Wie hoch Dein Anspruch ist, hängt unter anderem von Deinem Einkommen, dem Einkommen Deiner Eltern oder Partner*innen sowie Deiner Wohnsituation ab. Gut zu wissen: Ein BAföG-Antrag ist grundsätzlich bis zum Alter von 45 Jahren möglich.
Aktueller Bearbeitungsstand
Hier siehst Du, bis zu welchem Datum Anträge und Unterlagen aktuell bearbeitet werden. Die Bearbeitung erfolgt immer in der Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs.
- Neu eingegangene BAföG-Anträge: bis einschließlich 19.08.2025
- Nachgereichte Unterlagen zu laufenden Anträgen: bis einschließlich 19.08.2025

Antragstellung
Um die Bearbeitungszeit möglichst kurz zu halten, empfehlen wir, Deinen BAföG-Antrag online zu stellen. Der Bund stellt dafür eine zentrale Plattform zur Verfügung.
Alternativ kannst Du Deinen Antrag auch per Post einreichen. Bitte beachte, dass sich die Bearbeitung dadurch verlängern kann.
Studierendenwerk Aachen
Amt für Ausbildungsförderung
Pontwall 3
52062 Aachen
Antrags-Checkliste
Für eine reibungslose Bearbeitung ist es wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Hier findest Du eine Übersicht der benötigten Formblätter und Nachweise. Alle offiziellen Formblätter stehen Dir zum Download zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen (je nach Situation):
- Formblatt 1 (Erstantrag) oder Formblatt 9 (Wiederholungsantrag)
- Formblatt 2 bzw. Studienbescheinigung gem. § 9 BAföG
(kann online bei der Hochschule runtergeladen werden- bitte immer die Ausfertigung „Zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung“ nach § 9 BAföG einreichen - Mietbescheinigung oder Kopie des Mietvertrages
- Bescheinigung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung mit Rechtsgrundlage
(sofern Sie nicht familienversichert sind) - Hilfsformular
Nachweis über die Höhe des Vermögens
Einkommensnachweise der Eltern / des Ehegatten:
- Formblatt 3 – Einkommenserklärung Ihrer Eltern und Ihres Ehegatten für das Basisjahr
(zwei Jahre vor Beginn des Bewilligungszeitraumes)
Kopie des Steuerbescheids, Lohnsteuerjahresbescheinigung, Rentenbescheide
Hilfsformular:
wenn der Steuerbescheid noch nicht vorliegt - Hilfsformular:
wenn Ihnen der Aufenthaltsort Ihres Elternteils nicht bekannt ist
Weitere mögliche Nachweise:
- Ausbildungsnachweise Ihrer Geschwister
(Schulbescheinigungen, Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigungen) - Formblatt 4 – Erklärung Kinderbetreuungszuschlag
(wenn Sie eigene Kinder unter 14 Jahren haben und diese in Ihrem Haushalt leben) - Formblatt 5 – Leistungsnachweis
(einmalig erforderlich ab dem 5. Fachsemester) - Formblatt 7 – Aktualisierung des Einkommens
- Hilfsformular
(Antrag Hilfe zum Studienabschluss) - Hilfsformular
(Bescheinigung über geleistete Gremienarbeit) - Formblatt 10 – Antrag über die Förderungshöchstdauer