Staatliche Unterstützung für dein Studium Wie läuft das mit dem BAföG?
Das BAföG unterstützt Studierende dabei, ihr Studium unabhängig von der finanziellen Situation der Familie zu finanzieren. Die Förderung besteht aus zwei Teilen: einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und einem zinsfreien Darlehen. Wie hoch dein BAföG-Anspruch ist, hängt in der Regel von deinem eigenen Einkommen, dem deiner Eltern oder deines Partners sowie deiner Wohnsituation ab. BAföG kann grundsätzlich bis zum Alter von 45 Jahren beantragt werden.
Fünf gute Gründe, BAföG zu beantragen:
- Unabhängig studieren
Weniger auf Eltern oder Nebenjobs angewiesen – mehr Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen. - Faire Konditionen
Nur die Hälfte ist Darlehen, zinslos und mit Rückzahlungsdeckel. Günstiger als jeder Kredit. - Mehr Zeit fürs Wesentliche
Weniger jobben, mehr lernen – bessere Noten, schnellerer Abschluss. - Extras inklusive Günstigere
Krankenversicherung, Vergünstigungen bei GEZ, Semesterticket oder Miete. - Planbare Finanzen
Fester monatlicher Betrag – kein Rätselraten, wie das Semester finanziert wird.
Antragstellung
Online
Wir empfehlen dir, den Antrag online zu stellen – das verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich. Der Bund stellt dafür eine zentrale Plattform zur Verfügung.
Per Post
Schickst du den Antrag per Post an uns, rechne mit einer längeren Bearbeitungszeit.
Studierendenwerk Aachen
Amt für Ausbildungsförderung
Pontwall 3
52062 Aachen
Formulare
Alle Formblätter, die du einreichen musst, stellt dir der Bund auf seiner Seite als Downloads zur Verfügung.
Antrags-Checkliste
Für eine reibungslose Bearbeitung ist es wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Hier findest du eine Übersicht sowie spezielle Hilfsformulare vom Studierendenwerk zum Downloaden:
- Formblatt 1 – Erstantrag oder
Formblatt 9 – Wiederholungsantrag - Formblatt 2
bzw. Studienbescheinigung gem. § 9 BAföG
Die Bescheinigung stellt die Hochschule automatisch mit den Einschreibungsunterlagen zur Verfügung. Wichtig: Gültig ist ausschließlich die Bescheinigung „Zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung“ nach § 9 BAföG. - Mietbescheinigung oder Kopie des Mietvertrages
- Bescheinigung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung mit Rechtsgrundlage
(sofern keine Familienversicherung besteht) - Hilfsformular
Nachweis über die Höhe des Vermögens
- Formblatt 3 – Einkommenserklärung Ihrer Eltern und Ihres Ehegatten für das Basisjahr
(Kopie des Steuerbescheids, Lohnsteuerjahresbescheinigung, Rentenbescheide aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Bewilligungszeitraum)
Hilfsformular:
Steuerbescheid noch nicht vorliegend - Hilfsformular:
Aufenthaltsort Elternteil nicht bekannt
- Ausbildungsnachweise der Geschwister
(Schulbescheinigungen, Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigungen) - Formblatt 4 – Erklärung Kinderbetreuungszuschlag
(wenn eigene Kinder unter 14 Jahren im Haushalt leben) - Formblatt 5 – Leistungsnachweis
(einmalig erforderlich ab dem 5. Fachsemester) - Formblatt 7 – Aktualisierung des Einkommens
- Hilfsformular
(Antrag auf Hilfe zum Studienabschluss) - Hilfsformular
(Bescheinigung über geleistete Gremienarbeit) - Formblatt 10 – Antrag über die Förderungshöchstdauer
Du hast deinen BAföG-Antrag schon eingereicht?
Hier siehst du, ob er gerade bearbeitet wird.
Aktueller Bearbeitungsstand
Anträge und Unterlagen werden in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs bearbeitet.
- Nachgereichte Unterlagen zu laufenden Anträgen: bis einschließlich 19.08.2025
- Neu eingegangene BAföG-Anträge: bis einschließlich 19.08.2025
Häufige Fragen
Für eine persönliche Beratung nimm gerne Kontakt mit uns auf.
Alle Erst- und Wiederholungsanträge, die bis zum aktuellen Bearbeitungsdatum eingegangen sind, werden bearbeitet. Später eingereichte Anträge bearbeiten wir noch nicht – bitte sieh in dieser Zeit von Nachfragen ab.
Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu sechs Wochen. Bitte warte diese Zeit ab, bevor du nachfragst. Noch ein Tipp: Vollständige Unterlagen helfen, Verzögerungen zu vermeiden.
Bei Fragen zur Darlehensrückzahlung wende dich bitte an das Bundesverwaltungsamt (BVA), 50728 Köln. Bei einem Rückforderungsbescheid und Stundungswunsch nutze bitte unser Kontaktformular.
Bescheide werden immer Mitte oder Ende des Monats versandt – gleichzeitig mit der Auszahlung.
Wir stellen keinen Ablehnungsbescheid auf Anfrage aus. Wenn du einen Nachweis benötigst, geh bitte wie folgt vor:
- Stelle einen regulären BAföG-Antrag über das Online-Portal.
- Nach der Bearbeitung erhältst du einen Ablehnungsbescheid.
Eine verkürzte Bearbeitung oder „Express-Ablehnung“ ist nicht möglich – der Antrag durchläuft das normale Prüfverfahren. Dies ist gesetzlich geregelt.
Ja. Dem Bescheid liegt in der Regel ein Dokument „Zur Vorlage beim Beitragsservice“ bei. Fehlt dir das Dokument, sende bitte einfach eine Kopie deines BAföG-Bescheids an den Beitragsservice. Wenn dort eine alte Adresse steht, füge deine aktuelle Meldebescheinigung der jetzigen Wohnung bei.
Schicke dem Rundfunk eine Kopie deines BAföG-Bescheids für den betreffenden Zeitraum. Ist dein Antrag noch in Bearbeitung: entweder den Betrag zahlen und nach Erhalt des Bescheids zurückfordern – oder den Rundfunk kontaktieren und um Fristverlängerung bitten.
Nutze das Kontaktformular und gib den benötigten Zeitraum (MM.JJJJ) an. Bei einem Umzug im letzten Jahr teile bitte auch die neue Adresse mit.