Wie funktioniert das mit dem BAföG? Finanzielle Unterstützung von Vater Staat.

BAföG unterstützt Schüler*innen und Studierende dabei, ihre Ausbildung unabhängig von der finanziellen Situation der Familie zu finanzieren. Die Förderung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, und einem zinsfreien Darlehen, das später anteilig zurückgeführt wird. Wie hoch Dein Anspruch ist, hängt unter anderem von Deinem Einkommen, dem Einkommen Deiner Eltern oder Partner*innen sowie Deiner Wohnsituation ab. Gut zu wissen: Ein BAföG-Antrag ist grundsätzlich bis zum Alter von 45 Jahren möglich.  

Aktueller Bearbeitungsstand

Hier siehst Du, bis zu welchem Datum Anträge und Unterlagen aktuell bearbeitet werden. Die Bearbeitung erfolgt immer in der Reihenfolge des vollständigen Antragseingangs.

  • Neu eingegangene BAföG-Anträge: bis einschließlich 19.08.2025
  • Nachgereichte Unterlagen zu laufenden Anträgen: bis einschließlich 19.08.2025                                                                          

Antragstellung

Um die Bearbeitungszeit möglichst kurz zu halten, empfehlen wir, Deinen BAföG-Antrag online zu stellen. Der Bund stellt dafür eine zentrale Plattform zur Verfügung.

Alternativ kannst Du Deinen Antrag auch per Post einreichen. Bitte beachte, dass sich die Bearbeitung dadurch verlängern kann.

Studierendenwerk Aachen
Amt für Ausbildungsförderung
Pontwall 3
52062 Aachen

Antrags-Checkliste

Für eine reibungslose Bearbeitung ist es wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Hier findest Du eine Übersicht der benötigten Formblätter und Nachweise. Alle offiziellen Formblätter stehen Dir zum Download zur Verfügung.

  • Formblatt 3 – Einkommenserklärung Ihrer Eltern und Ihres Ehegatten für das Basisjahr
    (zwei Jahre vor Beginn des Bewilligungszeitraumes)
    Kopie des Steuerbescheids, Lohnsteuerjahresbescheinigung, Rentenbescheide
    Hilfsformular:
    wenn der Steuerbescheid noch nicht vorliegt
  • Hilfsformular:
    wenn Ihnen der Aufenthaltsort Ihres Elternteils nicht bekannt ist

  • Ausbildungsnachweise Ihrer Geschwister
    (Schulbescheinigungen, Ausbildungsvertrag, Studienbescheinigungen)
  • Formblatt 4 – Erklärung Kinderbetreuungszuschlag
    (wenn Sie eigene Kinder unter 14 Jahren haben und diese in Ihrem Haushalt leben)
  • Formblatt 5 – Leistungsnachweis
    (einmalig erforderlich ab dem 5. Fachsemester)
  • Formblatt 7 – Aktualisierung des Einkommens
  • Hilfsformular
    (Antrag Hilfe zum Studienabschluss)
  • Hilfsformular
    (Bescheinigung über geleistete Gremienarbeit)
  • Formblatt 10 – Antrag über die Förderungshöchstdauer

Häufige Fragen

Sie möchten wissen, ob sich Ihr Antrag bereits in Bearbeitung befindet? Dies ist bei allen Erst- oder Wiederholungsanträgen der Fall, die bis zum aktuellen Bearbeitungsdatum bei uns eingegangen sind.

Anträge, die nach diesem Datum eingereicht wurden, werden aktuell noch nicht bearbeitet. In diesen Fällen können keine weiteren Auskünfte erteilt werden und wir bitten Sie, auf diesbezügliche Nachfragen zu verzichten.

In der Regel können Sie mit bis zu sechs Wochen rechnen, bis Sie eine Rückmeldung zum Antrag erhalten. Bitte verzichten Sie vor Ablauf dieser Zeit unbedingt auf Nachfragen.

Unser Tipp: Achten Sie darauf, Ihre Unterlagen vollständig einzureichen, damit es nicht zu weiteren Verzögerungen kommt.

Sofern Sie Rückfragen zur Darlehensrückzahlung haben, wenden Sie sich bitte an das Bundesverwaltungsamt (BVA), 50728 Köln.

Stundungen

Sollten Sie von uns einen Rückforderungsbescheid erhalten haben und einen Antrag auf Stundung stellen wollen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Die Bescheide können immer nur Mitte oder Ende des Monats versendet werden. Zeitgleich erhalten Sie Ihr Geld.

Auch wenn Sie nur eine Ablehnung benötigen, müssen Sie unter BAföG-Digital einen Antrag stellen.

Der BAföG-Bezug ist die Grundlage zur Befreiung. In der Regel ist dem Bescheid ein Dokument „Zur Vorlage beim Beitrgasservice“ beigefügt.

Für den Zeitraum, der angemahnt worden ist, senden Sie eine Kopie Ihres BAföG-Bescheids an den Rundfunk.

Sollte Ihr Antrag noch in Bearbeitung sein, können Sie Folgendes tun:

Zahlen Sie den Betrag und fordern Sie ihn zurück, sobald Sie Ihren Bescheid erhalten haben.

Nehmen Sie Kontakt mit dem Rundfunk auf und bitten um Fristverlängerung.


Nutzen Sie gerne das Kontaktformular und geben Sie bitte an, für welchen Zeitraum Sie Ihren Bescheid benötigen (MM.JJJJ). Falls Sie im letzten Jahr umgezogen sind, benötigen wir ebenfalls Ihre neue Adresse.

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