Was ist die Studienstarthilfe? Unterstützung, wenn der Start ins Studium schwerfällt.
Die Studienstarthilfe richtet sich an Studierende, die zu Beginn ihres Studiums in eine finanzielle Notlage geraten sind. Wir beraten Dich zu den Voraussetzungen, begleiten durch die Antragstellung und erklären, welche Nachweise notwendig sind. Die Förderung soll helfen, den Studienbeginn zu sichern und akute Belastungen abzufedern – schnell, unbürokratisch und verlässlich.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Einmalige Unterstützung von 1.000 €
Die Studienstarthilfe ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. - Unabhängig vom BAföG
Sie kann zusätzlich und unabhängig vom BAföG beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet. - Für den Studienstart gedacht
Das Angebot richtet sich an Erstsemester aus einkommensschwachen Haushalten, um finanzielle Hürden zu Beginn des Studiums abzufedern. - Frist beachten
Der Antrag muss spätestens innerhalb der ersten beiden Monate nach Studienbeginn gestellt werden.
Wer kann die Studienstarthilfe beantragen?
Du erfüllst die Voraussetzungen, wenn Du:
- unter 25 Jahre alt bist
- erstmals in einem Vollzeitstudiengang an einer Hochschule immatrikuliert bist
- eine Immatrikulationsbescheinigung für das erste Semester vorlegen kannst
- im Monat vor Studienbeginn eine der folgenden Sozialleistungen erhalten hast:ienbeginn Empfänger*in einer der folgenden Sozialleistungen waren:
- Wohngeld (Bezug selbst oder als Haushaltsmitglied)
- Kinderzuschlag (Bezug selbst oder durch ihre Eltern; nicht zu verwechseln mit dem „Kindergeld“!)
- Bürgergeld (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII: Hilfe zum Lebensunterhalt oder bei Erwerbsminderung oder SGB XIV: Opfer/Hinterbliebene bei Gewalttaten/Vernachlässigung/Impfschäden)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wir beraten diskret und persönlich.